Allgemeine Verkaufs- und Servicebedingungen

Allgemeine Verkaufs-

und Servicebedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Für jeden Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden: Vertragsverhältnis) durch Krāsaino metālu manifaktūra (im Folgenden: KMM) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen (im Folgenden: AGB). Allein die Tatsache, dass Bestellungen aufgegeben und angenommen werden, setzt daher die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AGB durch den Käufer voraus.
    2. Sonderbedingungen gehen diesen AGB nicht vor, es sei denn, die KMM stimmt ihnen ausdrücklich und vorbehaltlos schriftlich zu. Diese AGB haben Vorrang vor etwaigen Bedingungen sämtlicher.
    3. Unterlagen des Käufers Entgegenstehende und von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennt die KMM nicht an.
  2. Bestellung und Bestätigung
    1. Ein Vertragsverhältnis kommt nicht zustande, nachdem die KMM die Bestellung des Käufers durch die schriftliche Bestätigung angenommen hat. Darüber hinaus können die Parteien auch einen Rahmenvertrag abschließen.
    2. Alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Waren, Größe, Mengen, Qualität, Preis, Bezahlung, Lieferbedingungen, werden in der Auftragsbestätigung und/oder im Rahmenvertrag vereinbart.
  3. Der Preis
    1. Die Preisen sind in der Bestellungsbestätigung festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beinhaltet der Preis die Lieferung an die Zustellungsadresse, bzw. die Verpackungs- und Versandkosten. Der Preis beinhaltet nicht die Versicherung, Steuern (inklusive MwSt.), Zölle und Bankgebühren.
    2. Darüber hinaus können KMM und der Kaufer spezielle Rabatte vereinbaren.
  4. Rechnung und Bezahlung
    1. Jeder Lieferung soll die Rechnung entweder beigefügt sein oder separat gesendet und soll alle erforderlichen Referenzen.
    2. Sofern von KMM nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen im Voraus zu leisten.
    3. Eine Zahlung erfolgt in Euro und innerhalb der in der Rechnung des KMM angegebenen Frist.
    4. Offizielle Feiertage oder arbeitsfreie Tage am Geschäftssitz einer der Parteien, die während eines Rechnungszeitraums eintreten, werden bei der Berechnung des Zahlungszeitraums nicht inkludiert.
    5. Eine Zahlung per Banküberweisung gilt erst dann als ausgeführt und erfolgt, wenn die KMM eine Zahlung auf ihrem Bankkonto erhalten hat.
    6. Die Bankgebühren werden von dem Käufer vollständig abgedeckt.
    7. Falls der Käufer nicht alle Beträge zum Fälligkeitsdatum bezahlt,
      1. kann die KMM alle laufenden Bestellungen aussetzen und/oder vom Käufer eine Vorauszahlung für jede aktuelle oder neue Bestellung verlangen;
      2. der Käufer trägt einen Zinssatz von 6 (sechs) Prozent pro Jahr;
      3. Die KMM kann vom Käufer alle anderen Rechtsbehelfe verlangen, inklusive etwaiger Schadensersatzansprüche.
    8. Eigentumsvorbehalt
      1. Das Eigentum an der Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises auf den Käufer über.
      2. Bei Verarbeitung, Vermengung oder Mischung mit nicht der KMM gehörenden Stoffen erwirbt die KMM Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware der KMM zum Wert der anderen Stoffe gebraucht.
    9. Verpackung, Lieferung und Risiko
      1. Die KMM verpackt die Ware in der für diese Ware üblichen Weise, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
      2. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, erfolgt die Lieferung der Waren und der Risikoübergang gemäß DAT [Ort des Käufers] ICC INCOTERMS® 2010.
    10. Inspektion, Mängelrüge und Haftung
      1. KMM führt vor der Lieferung an den Käufer nur dann eine Inspektion der Ware durch, wenn dies in der Bestellungsbestätigung vereinbart wurde.
      2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel oder Vertragswidrigkeiten zu untersuchen. Stellt der Käufer bereits zum Zeitpunkt der Entladung Mängel oder Vertragswidrigkeiten der Ware fest, sorgt der Käufer dafür, dass die entsprechenden Vorbehalte zusammen mit der Begründung im Frachtbrief vermerkt werden.
      3. Der Käufer verliert das Recht, sich auf das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit zu berufen, wenn er dem KMM nicht sofort, nachdem der Käufer dies festgestellt hat, eine schriftliche Mitteilung übermittelt, in der er die Art der Vertragswidrigkeit, die Chargennummer und, wenn möglich, die Nummer des Pakets angibt hätte es entdecken sollen, spätestens jedoch 10 Kalendertage nach Lieferung.
      4. Bei versteckten Mängeln, d. h. Mängeln, die bei einer angemessenen Untersuchung nicht erkennbar sind, verliert der Käufer das Recht, sich auf die Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er dies nicht spätestens innerhalb einer Frist gegenüber KMM anzeigt ein Jahr ab dem Datum der tatsächlichen Übergabe der Ware an den Käufer. Die KMM haftet nicht, wenn die Ware mit versteckten Mängeln (z. B. Poren etc.) vom Käufer in neue Produkte integriert wird, ohne dass der Käufer die gelieferte Ware vorher geprüft hat und KMM hierüber nicht schriftlich informiert hat.
      5. Einer Konformitätsanzeige sind Fotos von nicht konformen Waren beizufügen.
      6. Auf Verlangen von KMM ist der Käufer verpflichtet, eine Nachprüfung der Ware durchzuführen und/oder zusätzliche Informationen über die mangelhafte Ware bereitzustellen. Falls der Käufer keine Nachprüfung durchführt und/oder keine zusätzlichen Informationen zur Verfügung stellt, übernimmt KMM keine Haftung für die Nichtkonformität.
      7. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist der Käufer gegenüber der KMM verpflichtet, die ihr durch die Untersuchung der Ware und die Prüfung der Mängelrüge entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
      8. Jegliche Haftung ist auf den Wert der jeweils gelieferten fehlerhaften Ladung beschränkt.
      9. Die Parteien können gesondert vereinbaren, dass KMM die Vertragswidrigkeit durch Nachbesserung behebt, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar.
    11. Sonstige Haftung
    12. Für von der KMM zu vertretende Personenschäden haftet die KMM nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Produkthaftpflichtversicherung der KMM diesen Schaden nicht ersetzt.
      1. Wenn der Käufer bestimmte durch das Patent bzw. die Patente geschützte Waren bestellt, ist der Käufer dafür haftbar, alle relevanten Umstände festzustellen und alle notwendigen Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Patent bzw. diesen Patenten durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Registrierung, den Abschluss von Lizenzverträgen, für die Nutzung von Patenten bezahlen. Die diesbezügliche Haftung von KMM ist ausgeschlossen.
    13. Höhere Gewalt
      1. Die Parteien haften nicht für die Nichterfüllung aller oder eines Teils ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf das Eintreten eines Falles höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle der Vertragsparteien liegt und von den Vertragsparteien nicht angemessen verhindert, vermieden oder beseitigt werden kann und dazu führt, dass die Vertragsparteien ganz oder teilweise in Verzögerung geraten oder mit kommerziel angemessenen Anstrengungen nicht in der Lage sind, ihre Verpflichtung teilweise oder vollständig zu erfüllen; wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Stromausfall, Maßnahmen staatlicher Behörden, höhere Gewalt, Feuer, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterbedingungen usw.
      2. Die Ausnahme aufgrund höherer Gewalt gilt für den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
    14. Vertraulichkeit
      1. Die Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch das gegenseitige Vertragsverhältnis bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
    15. Datenschutz für natürliche Personen
      1. Die Verarbeitung der natürlichen personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der Verhandlung, Durchführung und Abwicklung etwaiger Vertragsverhältnisse und Steuerabgeltungen.
      2. Das KMM verarbeitet die Daten natürlicher Personen auf rechtmäßige Weise, wenn der Käufer der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke zugestimmt hat und die Verarbeitung für die Erfüllung von Vertragsverhältnissen, an denen der Käufer beteiligt ist, erforderlich ist um auf Wunsch des Käufers vor dem Abschluss von Vertragsverhältnissen Maßnahmen zu ergreifen und wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
      3. Die KMM ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an weiterverarbeitende Unternehmen (die in unserem Auftrag handeln) weiterzugeben, beispielsweise an Kurier-, Transport- und/oder Inkassounternehmen.
      4. Die Weigerung des Käufers, die entsprechenden personenbezogenen Daten bereitzustellen, führt dazu, dass keine Vertragsbeziehungen geschlossen werden können und die Zusammenarbeit nicht fortgesetzt werden kann.
      5. Die KMM verarbeitet die personenbezogenen Daten der natürlichen Person während der Dauer der mit dem Käufer geschlossenen Vertragsbeziehungen, sofern keine Notwendigkeit einer längeren Verarbeitung besteht.
    16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
      1. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt dem Recht der Republik Lettland.
      2. Bei allen Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem gegenseitigen Vertragsverhältnis, der Auftragsbestätigung, dem Rahmenvertrag und/oder diesen AGB ergeben, werden die Parteien zunächst versuchen, den Streit gütlich beizulegen. Wenn die Parteien keine Einigung erzielt haben, werden alle Streitigkeiten vor dem Gericht der Republik Lettland entschieden.
    17. Sonstige Bestimmungen
      1. Die KMM hat das Recht, jedes zwischen den Parteien eingegangene Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn der Käufer die Vertragspflichten wesentlich verletzt.
      2. Diese AGB werden in englischer Sprache verfasst und ausgeführt.